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Strafprozess

 

Rockel-Loenhoff hatte schon zuvor 2 verstorbene kinder nicht gemeldet.

 

Nach genauer Beschäftigung mit dem Thema (da ich in den Geburtsberichten doch einiges seltsam fand) bin ich der Meinung, dass die Kollegin evtl nicht nur das arme JustizOpfer ist, wie z.t. in den Medien dargestellt.

 

 

Beide Seiten – Justiz wie auch die Kollegin, scheinen mir nur noch Positionen zu verteidigen & sich verrannt zu haben…

Beide Seiten sind der wachen, der Vielschichtigkeit Rechnung-tragenden Betrachtung der Geschehnisse & Hintegründe nicht (mehr?) fähig. Die JustizSeite ist befangen dadurch, dass sie diese andere Art der Sicherheit in Hausgeburtshilfe nicht verstehen kann oder will, und so zt pauschal verurteilt, lächerlich macht & in die Eso- & Romantik-Ecke verbannt.

 

Das macht es so tragisch.

 

 

Doch ich kann als er-auch-immer nicht eine Methode „zuende reiten“ wenn dabei das Pferd drauf geht.

Einige Ungereimtheiten in der Arbeitsweise der Kollegin kann ich nicht übersehen & finde sie überhaupt nicht ok. Besser ist die eine Seite der Medallie nicht zu beschreiben als hier, danke an Nora Imlau:

 

Mein Statement zu #NichtinmeinemNamen

Das tote Kind

WDR-Sendung vom 29.10.2015

Eine Hebamme vor Gericht

 

Eine Hebamme steht vor Gericht, angeklagt wegen Totschlags. Eltern waren zu ihr gekommen, weil sie ihr Kind nicht in einer Klinik bekommen wollten. Dies hatten Ärzte ihnen aber geraten. Denn das Baby hatte sich vor der Geburt gedreht und lag in einer sogenannten Beckenendlage, d.h. mit den Füßen nach unten. Die Hebamme und Ärztin Anna Rockel-Löhnhoff, die über lange Erfahrungen mit Beckenendlagen verfügt, übernahm die Geburt. Und es ging schief – auf die schlimmste Art, die sich Eltern vorstellen können: Das Kind war tot**. Doch wer trägt die Schuld? Ist der Hebamme ein unverzeihlicher Fehler unterlaufen? Oder war der Tod des Kindes nicht zu vermeiden?
(Sendung nicht mehr in mediathek)
**das kind war nicht tot – greta lebte, der notarzt anruf wurde verzögert. (Anmerkung A.Breimann)

Hebamme soll für acht Jahre ins Gefängnis

Artikel aus „neues deutschland“ von julia vitalis vom 11.08.14

 

In Nordrhein-Westfalen wird seit August 2012 gegen eine Geburtshelferin wegen Totschlags verhandelt

 

Heute steht die Ärztin und Geburtshelferin Anna R. letztmalig vor dem Dortmunder Landgericht, ehe im September das Urteil in ihrem Fall fällt. Sie ist wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt.
[…]

In seinem Plädoyer fasst Anwalt Böhme seinen Gesamteindruck mit scharfen Worten zusammen: »Tendenziös kam mir die Behandlung der Entlastungszeugen und Gutachter vor. Wann immer ein Zeuge im Verdacht stand, auch nur ein einziges gutes Haar an der Angeklagten lassen zu wollen, wurde er mit Strafverfolgung bedroht, mit Durchsuchungen drangsaliert. Das alles war so offensichtlich, dass es kaum noch erträglich war.« Befangenheitsanträge gegen das Gericht und gegen zwei Gutachter seien jedoch abgelehnt worden.

Einer von ihnen, Prof. Axel Feige, hatte 2011 in einem Beitrag für die Zeitschrift »weiterleben« des »Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe« schwangeren Frauen generell unterstellt, sich durch Hinweise auf »bestimmte Marketingstrategien wie Esoterik (Homöopathie, Akupunktur, Bachblüten etc.)« zu Risiken für ihr Kind verleiten zu lassen, und forderte: »Der Spaß- und Erlebnisfaktor für die Schwangere müsste zurückgedrängt werden durch die Überlegung nach Sicherheit für sie und das Ungeborene.« Selbst durch Belegärzte begleitete Geburten beurteilt er als »eine offenkundig schadensträchtige Form der Geburtshilfe«.

weiterlesen:

http://www.neues-deutschland.de//941930.hebamme-soll-fuer-acht-jahre-ins-gefaengnis.html