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Ultraschall – „Die verkannte Gefahr…

 …einer fehlgeleiteten Geburtsmedizin“

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Achtung! Die Rechtslage zum Gebrauch von Ultraschall während der Schwangerschaft hat sich geändert. ÄrztInnen und allen anderen Personen ist es untersagt, Ultraschall an ungeborenen Kindern anzuwenden, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Damit wird das Baby-Fernsehen – als private oder Ige-Leistung – zur Ordnungswidrigkeit, ebenso wie CTG-Messungen und Dopton-Anwendungen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit folgt der Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) und stellt den Verbraucherschutz über die wirtschaftlichen Interessen von Ultraschall-AnwenderInnen.
Im Rahmen ärztlicher Schwangerenbegleitung werden weiterhin die drei sog. „Basisultraschalluntersuchungen“ angeboten.

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https://www.greenbirth.de/de/geburts-abc/u/280-ultraschall-von-hebamme-kirsten-proppe.html